Wägetoleranzen
Es wird unterschieden zwischen vier verschiedenen
Toleranzen:
- Lösung beim Zurückwiegen verwerfen
- Lösung überfüllt / verwerfen ab
- Toleranzwert beim Herstellen / Entnehmen
- Toleranz für die Prüfmittelkontrolle

Lösung beim Zurückwiegen verwerfen
Diese Toleranz legt fest, ab wann eine Lösung
verworfen wird, wenn ihr aktuelles Gewicht nicht mehr mit
dem Katalogwert übereinstimmt. Unterschreitet
beispielsweise das aktuelle Gewicht den Katalogwert um
mehr als diese Toleranz, und der Anwender bestätigt im
Rahmen der Entnahmeprozedur die Identität des
Fläschchens, dann wird die Lösung unwiderruflich aus
dem Katalog gestrichen.
Lösung überfüllt / verwerfen ab
Diese Toleranz kommt nur bei Auffüllprozeduren zum
tragen. Wenn beim Auffüllen das aktuelle Gewicht um mehr
als den Toleranzwert vom Sollwert nach oben abweicht,
dann wird die Lösung aus dem Katalog gestrichen bzw. der
Herstellungsprozeß muß wiederholt werden.
Toleranzwert beim Herstellen / Entnehmen
Diese Toleranz kommt wie die erste bei jeder Entnahme
zum tragen. Ist die Abweichung vom Katalogwert kleiner
als die Toleranz Lösung beim Zurückwiegen
verwerfen" aber größer als der Toleranzwert
beim Herstellen / Entnehmen", dann geht das System
davon aus, daß die Gewichtsdifferenz auf
Lösungsmittelverluste zurückzuführen ist. Dieser
Lösungsmittelverlust kann dann vom Anwender durch
kontrollierte Zugabe einiger Tropfen des entsprechenden
Lösungsmittels ausgeglichen werden.
Toleranz für die Prüfmittelkontrolle
Dieser Wert legt fest, wie hoch die Abweichung vom
Sollwert sein darf, wenn die Waage mit einem
entsprechenden Gewicht überprüft wird. Eine Freigabe
der Waage ist nur möglich, wennn diese Toleranz
eingehalten wird. Die Angabe ist in Gramm.
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