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Nachweis von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) Nach wie vor sind mögliche Gesundheitsrisiken und schädigende Einflüsse auf die Umwelt und Artenvielfalt durch die Kultivierung und den Konsum von gentechnisch veränderten Organismen ein umstrittenes Thema in der Öffentlichkeit. Innerhalb der EU gibt es klare Bestimmungen, die den Umgang mit
gentechnisch veränderten Organismen und daraus hergestellten
Produkten regeln und Produktkennzeichnungen bei Überschreitung
bestimmter Schwellenwerte vorschreiben. EG 1829/2003 Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel EG 1830/2003 Verordnung des Europäischen Parlamentes und des europäischen Rates über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln In einer Vielzahl von Lebensmitteln unseres täglichen Bedarfs sind Zusatzstoffe aus Mais und Soja enthalten, wie beispielsweise in Cornflakes, Backwaren, Desserts, Schokolade, Fertigsaucen oder Diätnahrung, bis hin zu alkoholischen Getränken. Es kann davon ausgegangen werden, dass sie 30000-40000 Lebensmittelprodukten entweder direkt in Form von verarbeiteten Zutaten oder indirekt über Futtermittel und Nährstoffe beigefügt werden.1 Dabei stammt der Großteil der 40 Mio Tonnen Sojarohstoffe,
die jährlich in die EU eingeführt werden, aus Brasilien,
den USA und Argentinien. In diesen Ländern hat der Anbau von
Gensoja den konventionellen Anbau fast verdrängt (USA: 85%;
Argentinien: 98%; Brasilien: 22%)1 Aufgrund der hohen Sensitivität der Realtime PCR können bereits geringe GVO-Mengen ab 8 Gensequenzkopien detektiert werden. In der Praxis lassen sich dadurch je nach Verarbeitungsgrad der Probe GVO-Beimischungen ab 0,1% feststellen.
(1) Quelle: www.transgen.de
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