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Sudan-Farbstoffe
Die Farbstoffe Sudan I bis IV sind Azofarbstoffe, deren Abbauprodukte als krebserregend und erbgutschädigend betrachtet werden. Ihr Einsatz zum Färben von Lebensmitteln ist daher verboten. Produkte, in denen die Farbstoffe nachgewiesen wurden, müssen gemäß der Entscheidung 2004/92/EG vom 21. Januar 2004 über Dringlichkeitsmaßnahmen hinsichtlich Chili und Chilierzeugnissen im EU-Raum vernichtet werden. Die Gruppe der Sudanfarbstoffe umfasst die Verbindungen Sudan I bis IV, Sudanorange G und Sudanrot B u.a.. Diese Gruppe gehört zusammen mit den Farbstoffen Buttergelb und Nitroanilinrot/Pararot zu den synthetisch hergestellten roten Azofarbstoffen. Die Abbauprodukte der Azofarbstoffe gelten als krebserregend und erbgutschädigend. Aufgrund ihres Gefährdungspotentials sind diese Farbstoffe in der Europäischen Union nicht als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. In sogenannten Drittländern werden diese jedoch des Öfteren zur Farbintensivierung von Paprikapulver und Chilipulver eingesetzt.
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