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Pflanzliche Produkte,
die als Arzneimittel in den Verkehr gebracht werden, müssen den
Kriterien des Europäischen Arzneimittelbuches (EuAB) entsprechen. Dies
gilt beispielsweise für Erkältungstees und für Heilkräuter. Das
schreibt hier eine Untersuchung auf Pestizidrückstände vor für
folgendes Substanzspektrum:
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Substanzgruppe |
Einzelsubstanzen |
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Organochlorpestizide |
Alachlor,
Aldrin und Dieldrin,
Brompropylate,
Chlordan,
DDT,DDE,DDD,
Endosulfan, Endosulfansulfat,
Endrin,
Heptachlor,
Heptachlorexpoxid (cis und trans),
HCB,
Lindan und HCH-Isomere,
Quintozene |
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Organophosphor-
insektizide |
Azinphos-methyl,
Chlorfenvinphos,
Chlorpyriphos,
Chlorpyriphos- methyl,
Diazinon,
Dichlorvos,
Ethion,
Fenitrothion
Fonofos,
Malathion,
Parathion,
Paration-methyl,
Phosalon,
Pirimiphos-methyl |
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Pyrethroide |
Permethrin,
Pyrethrine,
Cypermethrin (und Isomere),
Deltamethrin,
Fenvalerat |
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sonstige |
Piperonylbutoxid |
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Dithiocarbamate |
als CS2 |
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Das bedeutet jedoch
nicht, daß für die hier nicht genannten Pestizide keine Höchstmengen
einzuhalten sind und auf diese dann nicht zu prüfen ist. Vielmehr
greifen für die hier nicht genannten Substanzen die EG-Richtlinien
76/895 und 90/642 sowie deren Aktualisierungen. Gängige Praxis ist
auch, daß hier die Kriterien der Rückstandshöchstmengenverordnung des
LMBGs für vergleichbare Lebensmittel angewandt werden. |