Pestizidanalytik


EuAB - Europäisches Arzneimittelbuch

Pflanzliche Produkte, die als Arzneimittel in den Verkehr gebracht werden, müssen den Kriterien des Europäischen Arzneimittelbuches (EuAB) entsprechen. Dies gilt beispielsweise für Erkältungstees und für Heilkräuter. Das schreibt hier eine Untersuchung auf Pestizidrückstände vor für folgendes Substanzspektrum:
 

Substanzgruppe

Einzelsubstanzen

Organochlorpestizide

Alachlor,
Aldrin und Dieldrin,
Brompropylate,
Chlordan,

DDT,DDE,DDD,
Endosulfan, Endosulfansulfat,
Endrin,
Heptachlor,
Heptachlorexpoxid (cis und trans),
HCB,
Lindan und HCH-Isomere,
Quintozene

Organophosphor-
insektizide

Azinphos-methyl,
Chlorfenvinphos,
Chlorpyriphos,
Chlorpyriphos- methyl,
Diazinon,
Dichlorvos,
Ethion,
Fenitrothion
Fonofos,
Malathion,
Parathion,
Paration-methyl,
Phosalon,
Pirimiphos-methyl

Pyrethroide

Permethrin,
Pyrethrine,

Cypermethrin (und Isomere),

Deltamethrin,

Fenvalerat

sonstige

Piperonylbutoxid

Dithiocarbamate

als CS2

 
Das bedeutet jedoch nicht, daß für die hier nicht genannten Pestizide keine Höchstmengen einzuhalten sind und auf diese dann nicht zu prüfen ist. Vielmehr greifen für die hier nicht genannten Substanzen die EG-Richtlinien 76/895 und 90/642 sowie deren Aktualisierungen. Gängige Praxis ist auch, daß hier die Kriterien der Rückstandshöchstmengenverordnung des LMBGs für vergleichbare Lebensmittel angewandt werden.


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