Pestizidanalytik - DFG S19

Die Bezeichnung DFG S19 beschreibt eine chemisch analytische Untersuchungsmethode, die sich in Deutschland zum Standard entwickelt hat. Sie wurde aufgenommen in die §35-Methodensammlung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes unter der Nummer L 00.00-34. 
Diese chemisch analytische Untersuchungsmethode erlaubt den Nachweis von mehr als 270 Pestiziden in pflanzlichen Lebensmitteln. Wegen der großen Zahl nachzuweisender Verbindungen wird sie auch als Multimethode bezeichnet.

Weltweit sind aber mehr als 700 Pestizide im Einsatz. Die DFG S19 ist daher nur die Basis der Pestizidrückstandskontrolle. Bedeutende Substanzgruppen wie die Harnstoff- herbizide und die Carbamate oder auch die Phenoxycarbonsäureherbizide erfordern den Einsatz anderer spezialisierter Verfahren.

 

Pestizidanalytik - DFG S19 - Substanztabelle

Die Liste der mit der Methode DFG S19 nachgewiesenen Substanzen ist wesentlicher Bestandteil eines jeden Angebotes und Analysenberichts. Hier wird ausgewiesen, ob das Untersuchungslabor auch auf alle der 270 Substanzen prüft und welche Bestimmungsgrenzen es dem Auftraggeber garantiert.

Die Bestimmungsgrenzen sollten idealerweise höchstens die Hälfte der gesetzlich festgelegten Höchstmenge betragen.


Hier können Sie die Komplettliste der Analyten anfordern.

 

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