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O3/AGB 01 Sämtliche von uns durchgeführten Analysen bzw. von uns erbrachten Dienstleistungen erfolgen - soweit die Vertragsparteien nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart haben - ausschließlich nach Maßgabe der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Auftrags- oder sonstige Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich; wir widersprechen ihnen hiermit ausdrücklich.
1. Beauftragung / Art und Umfang der Dienstleistungen Art und Umfang der von uns zu erbringenden Dienstleistungen richten sich nach der uns schriftlich erteilten Beauftragung und wenn eine solche fehlt, nach dem von uns protokollierten mündlich oder telefonisch erteilten Auftrag. Eine allfällige Annullierung des Auftrags bedarf der schriftlichen Bestätigung durch die SOFIA GmbH. Bis zu diesem Zeitpunkt aufgewendete Laborstunden werden anteilig in Rechnung gestellt.
2. Tarife Tarife für unsere Leistungen werden nach Angebot
abgerechnet.
3. Lieferfristen Die Lieferfristen für Standarduntersuchungen liegen in der Regel bei 6-10 Arbeitstagen. Bei aufwendigeren Aufträgen (Methodenentwicklung, Großserien, Problemlösungen) muss mit längeren Lieferfristen gerechnet werden. Expressanalysen (mit einer Lieferfrist von 24-72h) erfordern eine telefonische Voranmeldung und werden innerhalb der technisch möglichen Frist bearbeitet. Alle angegebenen Lieferfristen sind ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung nur als Richtwerte zu betrachten. Eine Angabe eines Liefertermins erfolgt somit nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Eine Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn das Analysenergebnis unser Labor bis zum Ende der Frist verlassen hat (Brief, Fax, Telefon, E-Mail). Teillieferungen sind zulässig. Höhere Gewalt oder Betriebsstörungen entbinden uns von der Einhaltung der genannten Liefertermine. Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung von Lieferfristen werden ausgeschlossen.
4. Zahlungsbedingungen Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug zahlbar. Sofern keine anderslautende Regelung getroffen wurde, erfolgt die Rechnungsstellung mittels monatlicher Sammelrechnung.
5. Methodik Unser Labor führt die Analysen nach den Methoden und mit den Hilfsmitteln durch, die dem in dieser Branche anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Die ausgewiesenen Ergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die uns zugestellten und untersuchten Proben. Für die Probennahme und den Transport in unser Labor ist der Auftraggeber verantwortlich, solange nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber hat kein Recht auf Auslieferung von Analysenvorschriften und Untersuchungsverfahren, die geistiges Eigentum der SOFIA GmbH sind. Ausgenommen hiervon sind Analysenvorschriften, die im Auftrag und gegen Rechnung des Kunden entwickelt wurden. Nähere Angaben zu den Kenndaten stehen dem Auftraggeber auf Anfrage jedoch zur Verfügung. Der Auftraggeber kann auf spezielles Verlangen bei den für Ihn durchgeführten Prüfungen als Zeuge zugegen sein.
6. Proben- und Datenaufbewahrung Rückstellmuster - ausgenommen verderbliche Produkte - werden auf Wunsch für mind. 3 Monaten aufbewahrt. Eine längere Probenarchivierung erfolgt gegen Gebühr. Die Analysenergebnisse sowie die zu Grunde liegenden Rohdaten werden entsprechend Qualitätsmanagementhandbuch 5 Jahre archiviert. MS-Rohdaten werden drei Jahre auf EDV archiviert, soweit absehbar werden die relevanten Ergebnisse auf Papier ausgedruckt. Längere Archivierungsfristen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Prüflaboratorium
7. Geheimhaltung Die SOFIA GmbH verpflichtet sich sämtliche Daten und Informationen, die ihr im Rahmen der Analysetätigkeit über den Auftraggeber und dessen Produkte bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und sie insbesondere gegenüber Dritten geheimzuhalten. Ohne anderslautende schriftliche Instruktionen desselben werden Analysenresultate ausschließlich dem Auftraggeber mitgeteilt. Die Pflicht zur Verschwiegenheit umfasst alle nicht offenkundigen Tatsachen und gilt über die Dauer des Auftragsverhältnisses hinaus. Die SOFIA GmbH ist zur Offenbarung, Weitergabe oder eigenen Verwendung der bei ihrer Tätigkeit erlangten Erkenntnisse befugt, wenn sie aufgrund von gesetzlichen Vorschriften hierzu verpflichtet ist oder der Auftraggeber sie ausdrücklich und schriftlich von der Schweigepflicht entbindet. Im übrigen sind die SOFIA GmbH und ihre Mitarbeiter nach Absprache mit dem Auftraggeber befugt, Untersuchungsergebnisse im Rahmen von erbrachten Tätigkeiten unter Beachtung des Datenschutzes für wissenschaftliche Zwecke zu verwenden, zu publizieren und einer eigenständigen wissenschaftlichen Bewertung zu unterziehen.
8. Haftung Für die ausgewiesenen Analysenresultate sowie für die sich aus deren Verwendung allenfalls ergebenden Schäden wird die Haftung seitens der SOFIA GmbH generell auf maximal das 5- Fache des Auftragsvolumens begrenzt. Beinhalten Untersuchungsmuster spezielle Risiken, hat der Auftraggeber durch Kennzeichnung der Mustergefäße und im Analysenauftrag schriftlich darauf aufmerksam zu machen. Ansonsten haftet er für Sach- und Personenschäden, die durch ein Untersuchungsmuster verursacht werden.
9. Gerichtsstand Auf alle zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin bestehenden Rechtsverhältnisse ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in jedem Fall Berlin.
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